Fragen und Antworten zum technischen Referendariat

Allgemeines

Eine kleine Auswahl von Fragen, die man sich vor dem Referendariat stellt, haben wir im Folgenden aufgelistet und beantwortet. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, lohnt sich ein Besuch der Website des Oberprüfungsamtes (OPA) oder, bei spezifischen Fragen, natürlich jederzeit auch eine Nachricht an info@bvdtr.de.

Hinweis: Der Freistaat Sachsen ist erst seit Oktober 2000 – mit Ausnahme des Prüfungsausschusses Geodäsie und Geoinformation – Mitglied im Kuratorium des Oberprüfungsamtes, regelt die Ausbildung der technischen Referendarinnen und Referendare aber nach wie vor in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern, der ebenso wie das Bundesland Baden-Württemberg nicht dem Kuratorium des Oberprüfungsamtes angehört.

Für die Antworten auf unsere/eure Fragen möchten wir an dieser Stelle noch einmal Oberprüfungsamt verweisen, welches diese auch auf der eigenen Website ausführlich zusammengestellt hat.

FAQ’s

Grundsätzlich gilt – jede Karriere sieht anders aus. Nicht jeder findet sich direkt in dem Dickicht der Fachrichtungen wieder. Ob euer bisheriger Werdegang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, könnt ihr in der Prüfungsordnung oder der jeweiligen Ausbildungsbehörde erfragen. Gerne könnt ihr auch uns als Vorstand kontaktieren.

Die Ausbildung erfolgt durch Behörden auf kommunaler Ebene und auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie bei Unternehmen in der privaten Wirtschaft. Dadurch sollen die mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss verbundenen Aufgaben und Anforderungen auf den verschiedenen Ebenen vermittelt werden und auch das Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen kennengelernt werden. In den Prüfungsausschüssen, für die ausschließlich auf Bundesebene eingestellt wird, erfolgt die Ausbildung in den entsprechenden Bundesämtern (z. B. Eisenbahnbundesamt oder Luftfahrt-Bundesamt) und deren nachgeordneten Behörden.

Vielfach sind auch Hospitationen bei Wirtschaftsunternehmen vorgesehen. Diese können, je nach Prüfungsausschuss, sowohl verpflichtenden Charakter haben als auch im Sinne einer freiwilligen Hospitation erfolgen. Die für die einzelnen Prüfungsausschüssen vorgesehenen Ausbildungsbehörden und -stationen sind im „Blauen Heft“ dargestellt, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat, die das Kuratorium des Oberprüfungsamtes den ausbildenden Ländern als Empfehlung an die Hand gibt, sowie in den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder und des Bundes.

Um einen kleinen Eindruck über den Ablauf des Referendariats zu vermitteln, findest du hier einen schematischen Ausbildungsplan, der die Vielseitigkeit des Referendariats zeigt.

Ausbildungsplan

Mit dem erfolgreichen Absolvieren der Großen Staatsprüfung/des Staatsexamens erwirbt die Referendarin oder der Referendar gleichzeitig die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst und die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Technische Assessorin“ bzw. „Technischer Assessor“ zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg bekommen den Titel „Regierungsbaumeister/Regierungsbaumeisterin” verliehen. Damit besteht die Möglichkeit, sich im gesamten Bundesgebiet um die Einstellung in den öffentlichen Dienst im Beamtenverhältnis (höherer technischer Verwaltungsdienst) oder im Angestelltenverhältnis zu bewerben bzw. aufgrund der zusätzlichen Qualifikationen für eine herausgehobene Position in der privaten Wirtschaft.

Wer sich entscheidet, nach dem Referendariat im öffentlichen Dienst zu bleiben, wird abwechslungsreichen Aufgaben und Themengebieten, je nach Fachrichtung, Bundesland und Dienstherr begegnen. Grundsätzlich erwarten euch Management- und Leitungsaufgaben im Gros der unterschiedlichen Fachrichtungen. Spannende Stellenausschreibungen veröffentlichen wir auch regelmäßig auf unserer Website in der Rubrik Stellenangebote.

Grundsätzlich haben die unterschiedlichen Fachrichtungen gemein, dass mindestens ein Master-Abschluss bzw. Diplom vorausgesetzt wird. Darüber hinaus findet man alle Anforderungen auch im „Blauen Heft“ des Oberprüfungsamtes. Sollten trotzdem Fragen offen bleiben, könnt ihr euch auch an die zuständige Ausbildungsbehörde wenden.

Die Prüfung umfasst in der Regel eine häusliche Prüfungsarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen zur Verfügung steht, vier schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (jeweils sechs Stunden an vier aufeinander folgenden Tagen) sowie eine mündliche Prüfung in sechs Fächern an zwei Tagen. Das Oberprüfungsamt entscheidet über die Zulassungsanträge zur Großen Staatsprüfung/zum Staatsexamen, händigt die Themen der häuslichen Prüfungsarbeit und die Themen für die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht an die Ausbildungsbehörden aus und nimmt die mündlichen Prüfungen ab. Je nach Laufbahnzweig kann es jedoch auch hier Abweichungen geben. Darüber hinaus verfügen die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern eigene Prüfungsordnungen.

Das technische Referendariat dauert einschließlich der Großen Staatsprüfung/des Staatsexamens grundsätzlich zwei Jahre. Berufsbezogene Tätigkeiten können nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen angerechnet werden, soweit sie geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Ausbildungsbehörde. Das technische Referendariat schließt mit der Großen Staatsprüfung/dem Staatsexamen ab, mit dem auch das Ausbildungsverhältnis endet.

Während des technischen Referendariats erhält die Referendarin bzw. der Referendar eine Vergütung, die je nach Familienstand und Einstellungsbehörde differiert. Die Bezüge bemessen sich nach der Besoldungsgruppe AW A 13 und liegen je nach Bundesland bei etwa 1.400 Euro (Stand 2019). Je nach Ausbildungsbehörde und Fachrichtung wird ein Anwärtersonderzuschlag gewährt. Die Bewerberin oder der Bewerber wird als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf oder in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis in das technische Referendariat eingestellt.