Durchführung der Prüfungen: Aktuelle Information

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab dieser bzw. nächster Woche werden in Deutschland die Ausgangsbeschränkungen unter Berücksichtigung strenger persönlicher Schutzvorkehrungen gelockert. Nichtsdestotrotz werden uns die allgemein empfohlenen Abstandsregeln noch weiter begleiten, weshalb wir das Oberprüfungsamt vergangene Woche am 23.04.2020 zum aktuellen Stand der Durchführung der Prüfungen erneut angefragt haben.

Uns wurde zu der Anfrage folgender Stand mitgeteilt:

Die schriftlichen Prüfungsteile (Häusliche Prüfungsarbeit und Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht) werden auf der Grundlage einzelner Erleichterungen* ordnungsgemäß absolviert.

*diese Erleicherungen könnt ihr auch nocheinmal im Beitrag des Oberprüfungsamtes von März nachlesen

Möglichweise lassen bestimmte Entscheidungen (der Bundes- und Landesregierungen, die für nächste Woche angekündigt sind, Anm. d. Vorstands), z.B. zum Schulbesuch, Rückschlüsse auf die Durchführung von Mündlichen Prüfungen in den Räumen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu.

Nachdem das Oberprüfungsamt mit einem Prüfungsausschuss verschiedene technische Varianten ausprobiert hat, wird es am 30. April 2020 einen Probelauf (ohne Referendare) […] geben, um herauszufinden, ob eine dauerhafte und stabile Datenübertragung möglich ist.

Die Frage, ob und wann eine Prüfung per Videokonferenz stattfindet, wird selbstverständlich mit den davon betroffenen Referendaren abgestimmt. Eine solche Prüfung kann nur stattfinden, wenn die Referendarinnen und Referendare sich aktiv dafür entscheiden.

Auch wenn es derzeit viel  abverlangt ist, müssen wir uns bis nächste Woche für weitere Informationen zur mündlichen Prüfung gedulden. Aufgrund der langen Unterbrechung wurde aber in jedem Fall bereits Zeit für die Prüfungsvorbereitung berücksichtigt.

In Bezug auf den weiteren Verlauf des Referendariats wurde auf die Zuständigkeit der einzelnen Ausbildungsbehörden (nach APO bzw. “Blaues Heft”) verwiesen. Die Arbeit des Oberprüfungsamts beginnt mit Abschluss der Ausbildung, weshalb keine Aussagen zum Ersatz von Lehrveranstaltungen getroffen werden können. Über das Erreichen/Nicht-Erreichen von Ausbildungsinhalten und einer möglichen Verlängerung des Referendariats, wie vielfach überlegt, befindet die entsprechende Ausbildungsleitung bzw. -behörde.

Damit der Lehrbetrieb aber zumindest auf Sparflamme aufrecht erhalten werden kann haben wir uns in der letzten Woche auch an eure Ausbildungsleitungen gewandt um den länderübergreifenden Austausch zu Online-Lehrveranstaltungen (Webinare, Webkollegs, etc.) zu befördern. Wir wissen von einigen Angeboten die sich gerade im Aufbau bzw. der Erprobung befinden und setzen auch auf Seite der Ausbilderinnen und Ausbildern auf Kreativität in der schnellen Umsetzung.

Aktuelle Informationen des Oberprüfungsamtes werden wir euch, sobald sie uns erreichen, wieder kurzfristig mitteilen. Solltet ihr in der Zwischenzeit weitere Fragen haben, zögert nicht uns diese zu stellen.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Der Vorstand des BTR